Schutzkonzept Volksschulen Kanton Zürich
Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.
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Ab Montag, 07.09.2020 tragen alle Bezugspersonen in den Innenräumen eine Schutzmaske. Ebenso werden alle erwachsenen Personen, die sich in den Schulräumen aufhalten, angewiesen, eine Schutzmaske zu tragen.
Seit Juni 2021 werden in der FPZ wöchentlich repetitive Tests durchgeführt. Mit dem Beginn des Schuljahres 2021/2022 tragen auch die Kinder vorsorglich eine Schutzmaske in den Innenräumen.
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